Das Konsortium und die Geschichte

1901

Die Handelskammer von Reggio Emilia regt zur Echtheitsbescheinigung der Herkunft des für den Export bestimmten Produkts die Gründung einer Union zwischen Käseherstellern und -händlern an.

1909

Die Vertreter der Handelskammern von Parma, Reggio, Modena und Mantua beraten über die Einführung einer Kennzeichnung für den in diesen vier Provinzen hergestellten Parmesankäse und erörtern die Frage der Bezeichnung Parmigiano oder Reggiano.

Die Handelskammer Parma erarbeitet eine Verordnung für die Kennzeichnung von Parmigiano-Käse mit einem Emblem, bestehend aus einem Schild mit der herzoglichen Krone und den Buchstaben F.P. (Formaggio Parmigiano, d.h. Parmigiano-Käse). Auch die Handelskammer Reggio Emilia kreiert für den in der Provinz hergestellten Käse ein spezielles Markenzeichen mit den Buchstaben G.R.R.E. (Grana Reggiano aus Reggio Emilia). Die Beratung über diese Vorschläge kommt jedoch nur langsam voran, nicht nur wegen der unterschiedlichen Interessen, sondern auch, weil in der Zwischenzeit der Weltkrieg ausgebrochen ist.

In der Nachkriegszeit verschärfte sich das Problem mit der Konkurrenz, denn mittlerweile gab es argentinischen Reggiano zu kaufen, eine südamerikanische Imitation des Parmigiano Reggiano.

1926

Der VII. Internationale Milchwirtschaftskongress befasst sich mit der Frage der Namensgebung von Käsesorten aus einer besteimmten Herkunftsregion, um Betrug zum Nachteil der Verbraucher zu vermeiden.

1928

Auf Vorschlag des Industriellenverbands und des Provinzialrats für genossenschaftliche Wirtschaft (Handelskammer) von Reggio Emilia entsteht das freiwillige Konsortium zum Schutz des Grana Reggiano.

1934

Die Vertreter der Molkereien von Parma, Reggio, Modena, Mantua (rechtes Po-Ufer) sind sich über die Notwendigkeit der Anerkennung einer Herkunftsbezeichnung für ihren Käse einig. Folglich wurde am 27. Juli 1934 das Consorzio Volontario Interprovinciale Grana Tipico mit der ovalen Marke für zulässige Käselaibe gegründet. Auf dieser Marke waren der Jahrgang und die Aufschrift C.G.T. Parmigiano Reggiano vermerkt.

1937

Im Jahr 1937 wird das Produktionsgebiet mit den heutigen Grenzen festgelegt. Dazu gehören auch die Gebiete der Provinz Bologna (linkes Reno-Ufer). 1938 wird die Bezeichnung „Parmigiano Reggiano“ zum ersten Mal offiziell eingeführt.

1964

Das Konsortium implementiert eine seiner wichtigsten Maßnahmen: die Ursprungskennzeichnung mit dem punktförmigen Schriftzug Parmigiano Reggiano auf dem Umfang des Käselaibs, mit dem der Käse sein heutiges äußeres Erscheinungsbild erhielt. Das Konsortium hatte und hat folgende Aufgaben:

Verteidigung und Schutz der Ursprungsbezeichnung Erleichterung von Handel und Konsum *Förderung von Initiativen zum Schutz der Typizität und der besonderen Produktmerkmale"

1992

Im Jahr 1992 wurde die Verordnung (EWG) Nr. 2081/1992 über geschützte Ursprungsbezeichnungen („g.U.“) verabschiedet (später ergänzt durch die Verordnung (EG) Nr. 510/2006): 1996 wurde Parmigiano Reggiano als europäische g.U. anerkannt.

2008

Aus diesem Jahr stammt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Februar 2008, wonach Begriffe, die an die g.U. Parmigiano Reggiano erinnern, wie z.B. Parmesan, ausschließlich den echten, nach den Produktionsvorschriften hergestellten Käse bezeichnen dürfen.